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Gewaltprävention 7. Klasse
--22-05-2012
--22-05-2012
findet statt in
1 Tag 4 Stunden 21 Minuten
nicht vergessen :)
Schulordnung
- Das Schulgebäude sowie das Schulgelände sind öffentliche Orte, an denen viele Menschen gleichzeitig leben und arbeiten. Daher verhalten sich alle auf dem gesamten Gelände, insbesondere aber im Schulgebäude, ruhig.
- Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein aller sind die wichtigsten Voraussetzungen einer Schulgemeinschaft. Auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude hat sich jeder diesen Grundsätzen entsprechend zu verhalten.
- Es muss alles vermieden werden, was zu einer Gefährdung von Personen führen kann. Insbesondere ist jede Form der Gewalt untersagt und sofort zu unterbinden.
- Mit Beginn der Unterrichtsstunde (Gong) hat jeder Schüler in seinem Klassenraum zu sein.
- In den „5-Minuten-Pausen“ verbleiben die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis des zuständigen Lehrers.
- Das Rennen im Schulgebäude ist untersagt.
- Falls 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht erscheint, meldet dies die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher (bei seiner Verhinderung ein anderer Schüler) im Sekretariat.
- Die Anordnung der Tische und Stühle darf nur mit Genehmigung des Klassenlehrers oder stundenweise mit Genehmigung des betreffenden Fachlehrers geändert werden.
- Am Unterrichtsende ist der Raum aufzuräumen. Die Tafel ist zu säubern, die Fenster sind zu schließen, die Stühle hochzustellen und die Beleuchtung ist auszuschalten.
- Im Unterricht ist auf Konzentration und Ruhe zu achten, um allen Schülerinnen und Schülern Lernerfolge zu ermöglichen. Die Arbeitsmaterialien sind mitzubringen, damit ein geordneter Unterrichtsbetrieb durchgeführt werden kann.
- Der Aufenthalt auf Fluren und Treppen ist im Allgemeinen nicht gestattet.
- In den Pausen ist der Aufenthalt in dem Foyer oder den Klassenräumen und Fluren nicht gestattet (Ausnahme: schlechte Witterungsverhältnisse nach Durchsage des Sekretariats).
- Der Aufenthalt im Foyer ist in der Zeit von 7:30h – 7:40h nicht gestattet.
- Toilettenbesuche sind im Allgemeinen nur in den Pausen möglich.
- Druckerzeugnisse, Plakate und sonstige Aushänge oder Beschriftungen dürfen außerhalb der Klassenzimmer nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht werden.
- Rauchen ist verboten.
- Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist verboten.
- Elektronische Geräte, z.B. Handys, sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei Missachtung dieser Regel wird das Gerät abgenommen und kann nur einem Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule müssen sich auf dem Schulgelände jederzeit als Schüler der Sophie-Scholl-Schule ausweisen können. Dazu erhalten sie zu Beginn ihrer Schulzeit einen Schülerausweis, der jährlich verlängert wird. Der Verlust dieses Ausweises ist umgehend im Sekretariat zu melden. Ein Ersatzausweis ist gebührenpflichtig.
- Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände verboten. Besucher müssen sich im Sekretariat anmelden.
- Der Umgangston muss höflich und angemessen sein.
- Den Anweisungen des schulischen Personals ist Folge zu leisten.
- Das Schulgelände, Schulräume und Einrichtungen sind sauber zu halten. Beschädigungen sind umgehend dem Klassenlehrer oder der Schulleitung zu melden. Beschädigungen und Verschmutzungen müssen sofort beseitigt werden. Wenn dies nicht durch den oder die Verursacher geschieht, haben die Verursacher die Kosten zu tragen. Mutwilliges Beschädigen, Beschmutzen, Bekleben und Beschriften von Einrichtungen und Wänden werden - zusätzlich zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bzw. rechtlichen Schritten - geahndet.
- Auf den Boden spucken ist unhygienisch und daher verboten.
- Um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden, ist das Werfen von Gegenständen untersagt. Ballspiele sind nur im Bereich des Basketballplatzes zulässig.
- Gefährliche Gegenstände und Stoffe dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Dazu gehören Gegenstände auch, wenn diese nicht unter gesetzliche Verbotsbestimmungen fallen. Laserpointer werden vom Kultusministerium als gefährliche Gegenstände eingestuft und sind daher verboten.
- Tiere dürfen im Allgemeinen nicht in die Schule mitgebracht werden.
- Von der Schule ausgeliehene Gegenstände wie Bücher, Werkzeuge und Schlüssel usw. sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen oder Verlust haftet der Schüler bzw. die Schülerin.
- Die Schule haftet nicht für Gegenstände, die die Schüler in die Schule mitbringen. Sie haftet auch nicht, wenn diese Gegenstände eingeschlossen werden.
- Fundsachen sind im Sekretariat der Schule abzugeben.
- Bei Unfällen, Brand oder sonstigen Notfällen ist sofort die Schulleitung, eine Lehrkraft oder der Hausmeister zu verständigen.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist allen, auch volljährigen Schülerinnen und Schülern, nur nach ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft gestattet.
- Klassen, die eine Aufgabe zur selbständigen Bearbeitung erhalten haben, erledigen diese in ihren Klassenräumen.
- Im Krankheitsfall muss die Schule spätestens nach dem 3. Krankheitstag durch eine schriftliche Entschuldigung informiert werden. Im Einzelfall kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
- Bei Erkrankungen während des Unterrichts kann eine Befreiung durch den Lehrer ausgesprochen werden, wenn Rücksprache mit den Eltern erfolgte (Sekretariat). Eine schriftliche Entschuldigung ist von der Schülerin/ dem Schüler nachzureichen.
- Bei Feuergefahren ist das Gebäude auf den ausgezeichneten Fluchtwegen ruhig und rasch zu verlassen. Dabei müssen die Anweisungen der Schulleitung und der Lehrer beachtet werden.
- Im Unterricht werden keine Kappen o.ä. getragen.
- Kaugummis sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
- Das Essen ist im Unterricht verboten.
Stand: 04-2008